Betriebe erhalten vom Gesetz neue Hilfestellungen, um einer Insolvenz frühzeitig vorzubeugen. Das „Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen“, kurz StaRUG. Die Handwerkskammern unterstützen sie auf Wunsch mit kostenloser und neutraler Beratung.
Wie man den apokalyptischen Reitern entkommt
Wie man den apokalyptischen Reitern entkommt
Pleite, Bankrott, Konkurs. Egal, wie man es nennt: Nach der Corona-Krise kommt die Insolvenzwelle, da sind sich Wirtschaftsexperten einig. Die gute Nachricht ist aber, dass der Gesetzgeber kürzlich Möglichkeiten geschaffen hat, mit denen Betriebe sich rechtzeitig schützen können: Das neue „Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen“, kurz StaRUG. Es bietet Werkzeuge, mit denen kriselnde Firmen schon lange vor einer Insolvenz durch frühzeitiges Handeln in die Erfolgsspur zurückzufinden können.
Werkzeugkasten mit großem und kleinem Besteck
„Das StaRUG ist eine Chance, wenn die apokalyptischen Reiter am Horizont erscheinen“, sagt Rechtsanwältin Kirsten Wilczek. Sie ist Expertin für Insolvenzrecht und hilft gemeinsam mit den Beratern der Handwerkskammer zu Köln Betrieben, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. „Es enthält einen Werkzeugkasten für Sanierungen mit großem und kleinem Besteck“, erklärt sie, „und es ermöglicht ein schnelles Agieren.“Wer frühzeitig – also vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung – erkennt, dass er es innerhalb der nächsten zwei Jahre nicht schaffen wird, kann dem mit Unterstützung der Kammer im Vorfeld abhelfen. Ein aufmerksamer Unternehmer, der seine Zahlen im Griff hat, kann in diesem Rahmen ganz schnell handeln und so die Chance nutzen, eine Insolvenz zu vermeiden. Dann droht den Antragspflichtigen auch keine Strafverfolgung wegen Insolvenzverschleppung.
Zur Quelle: handwerksblatt.de
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