Reisen während der Corona-Pandemie sind schlecht planbar: Von einem Tag auf den anderen können sich die Infektionslage und auch Reisewarnungen der Bundesregierung ändern.
Volle Erstattung auch ohne Reisewarnung
Volle Erstattung auch ohne Reisewarnung
Reisen während der Corona-Pandemie sind schlecht planbar: Von einem Tag auf den anderen können sich die Infektionslage und auch Reisewarnungen der Bundesregierung ändern. Für viele Urlauberinnen und Urlauber in Deutschland bleibt damit auch nach der Hauptsaison der Ärger mit Reisen, die wegen der Corona-Krise storniert wurden sowie mit Kosten, die Veranstalter oder Flugunternehmen nicht erstatten wollen.
Anfang Juli hatte der Bundestag per Gesetz beschlossen, dass Kunden bei einer geplatzten Reise auf Wunsch ihr Geld zurückbekommen und keine Gutscheine akzeptieren müssen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt gilt für einen Pauschalreisevertrag: „Verbraucher, die einen Gutschein ablehnen, behalten entsprechend der Vorgaben der EU-Pauschalreiserichtlinie ihren Erstattungsanspruch in Geld.“
Zur Quelle: deutschlandfunk.de
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