Unternehmenskrisen: Das ändert sich bei der Haftung

Die neuen gesetzlichen Regelungen für Insolvenzen und Sanierungsverfahren haben auch Auswirkungen auf die Managerhaftung. Hierauf müssen sich Vorstände einstellen.

Unternehmenskrisen: Das ändert sich bei der Haftung

Die Bundesregierung drückt beim Thema Restrukturierung aufs Tempo: Schon zum Jahresanfang 2021 soll das neue präventive Sanierungsverfahren nutzbar sein, zudem gibt es Anpassungen bei den bestehenden Insolvenzverfahren. Ihren Gesetzesentwurf hat die Bundesregierung bereits vorgelegt. Für Manager besonders relevant: Auch bei der Haftung tut sich etwas.

Die wohl wichtigste Neuerung im Gesetzesentwurf betrifft ein neues Szenario: den Haftungsfall bei drohender Zahlungsunfähigkeit. Von drohender Zahlungsunfähigkeit sprechen Restrukturierer, wenn ein Unternehmen innerhalb eines Prognosezeitraums des laufenden und folgenden Geschäftsjahrs mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zahlungsunfähig sein wird. In diesem Stadium können Unternehme einen Insolvenzantrag stellen, sie müssen es aber nicht.

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Zur Quelle: finance-magazin.de
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