Subventionsbetrug bei der Corona Soforthilfe?

Die Fälle der staatsanwaltlichen Ermittlungen wegen Subventionsbetrug häufen sich. Dabei werden viele Unternehmer und Gewerbetreibende von der Eröffnung des Strafverfahrens unangenehm überrascht. Die meisten erfahren durch die Ladung zur polizeilichen Vernehmung von dem Vorwurf.

Subventionsbetrug bei der Corona Soforthilfe?

Die Fälle der staatsanwaltlichen Ermittlungen wegen Subventionsbetrug häufen sich. Dabei werden viele Unternehmer und Gewerbetreibende von der Eröffnung des Strafverfahrens unangenehm überrascht. Die meisten erfahren durch die Ladung zur polizeilichen Vernehmung von dem Vorwurf. So unbürokratisch die Gewährung der Soforthilfe war, so bürokratisch wird jetzt die Rückabwicklung vorangetrieben.

Voraussetzung der Gewährung der Soforthilfe
Die Gewährung der Soforthilfe war abhängig vom Bundesland regelmäßig daran geknüpft, dass infolge der Corona-Krise Liquiditätsengpässe oder wirtschaftliche Schwierigkeiten entstanden waren. Die wesentlichen Förderbedingungen ergaben sich dabei aus den Vorgaben des Bundes. So lag die Förderfähigkeit zum Beispiel vor, wenn mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 1. März durch die Coronakrise weggefallen ist oder die Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat mehr als halbiert sind.

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Zur Quelle: anwalt.de
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