Staatsanwaltschaft Osnabrück erhebt (Teil-) Anklage im Verfahrenskomplex „Windpark“

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat bereits am 18.03.2021 gegen insgesamt fünf Angeschuldigte Anklage zur Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Osnabrück erhoben. Den Angeschuldigten wird insbesondere vorgeworfen, im Zeitraum zwischen dem 25.10.2019 und dem 10.02.2020 in insgesamt fünf Fällen banden- und gewerbsmäßiger Betrug begangen zu haben.

Staatsanwaltschaft Osnabrück erhebt (Teil-) Anklage im Verfahrenskomplex „Windpark“

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat bereits am 18.03.2021 gegen insgesamt fünf Angeschuldigte Anklage zur Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Osnabrück erhoben. Den Angeschuldigten wird insbesondere vorgeworfen, im Zeitraum zwischen dem 25.10.2019 und dem 10.02.2020 in insgesamt fünf Fällen banden- und gewerbsmäßigen Betrug begangen zu haben. Einem der Angeschuldigten wird überdies Insolvenzverschleppung in zwei Fällen zur Last gelegt.

Nach der Anklageschrift sind die Angeschuldigten verdächtig, die deutsche Tochtergesellschaft eines italienischen Energieversorgers geschädigt zu haben, indem sie diese – insbesondere durch den massiven Einsatz gefälschter Urkunden – zu Investitionen in tatsächlich nicht existierende Windparkvorhaben, die angeblich in Zeven, Alfstedt, Gyhum und Ostervesede entstehen sollten, verleiteten.

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Zur Quelle: staatsanwaltschaft-osnabrueck.niedersachsen.de

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