Durch ein neues Gesetz erhalten Unternehmen zum Jahreswechsel die Option, sich einfacher und ohne Insolvenzverfahren finanziell zu restrukturieren. Für einige Firmen könnte das in der Corona-Krise die letzte Rettung sein.
Präventive Sanierung soll Firmen vor der Pleite retten
Präventive Sanierung soll Firmen vor der Pleite retten
Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) setzt der deutsche Gesetzgeber die EU-Richtlinie für die Einführung eines außerinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens in nationales Recht um und zieht Konsequenzen aus der ESUG-Studie zur Reform der Insolvenzordnung. Ab dem 01.01.2021, und damit deutlich früher als erwartet, soll es Unternehmen möglich sein, sich in einer Krise schnell in einem nicht-öffentlichen Verfahren, dem Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG), finanzwirtschaftlich zu sanieren. Gleichzeitig werden die Insolvenzantragsgründe und das Recht der Eigenverwaltung in Insolvenzverfahren reformiert.
Mehr Sanierungsinstrumente durch StaRUG
Die Unternehmen erhalten mit dem StaRUG zusätzlich zu dem Regelinsolvenzverfahren und der Sanierung in Eigenverwaltung ein weiteres Sanierungsinstrument. Dessen zentraler Bestandteil ist der Restrukturierungsplan, mit dem grundsätzlich alle Verbindlichkeiten eines Unternehmens restrukturiert werden können; lediglich in Forderungen der Arbeitnehmer einschließlich solcher aus Pensionszusagen kann nicht eingegriffen werden.
Zur Quelle: springerprofessional.de
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