BAG zum Betriebsübergang in der Insolvenz – Wer zahlt die Betriebs­rente?

Wird ein Betrieb aus der Insolvenz im Rahmen eines Betriebsübergangs herausgekauft, gibt das regelmäßig Ärger: Wer nämlich zahlt den Mitarbeitern dann ihre Betriebsrente? So hat das BAG diese Frage entschieden.

BAG zum Betriebsübergang in der Insolvenz – Wer zahlt die Betriebs­rente?

Wer für Betriebsrentenansprüche haftet, wenn der Arbeitgeber insolvent wird, ist im deutschen Recht klar geregelt: der Pensions-Sicherungs-Verein aG (PSV). Wie verändert sich aber die Haftung, wenn der Betrieb aus der Insolvenz per Betriebsübergang herausgekauft wird? Wofür haftet dann der Erwerber? Etwa für die gesamte Versorgungszusage? Oder kommt es zu einer Teilung der Haftung zwischen PSV und Erwerber?

Nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) haftet der PSV für alle Betriebsrentenansprüche, die bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind. Der Erwerber haftet hingegen nur für die Ansprüche, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens verdient wurden. Zu diesem Ergebnis gelangte das BAG stets über eine Auslegung des § 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) aufgrund der besonderen Verteilungsgrundsätze des Insolvenzverfahrens. § 613a BGB sieht nach seinem Wortlaut eigentlich eine Haftung des Erwerbers auch für Ansprüche vor der Insolvenzeröffnung vor.

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Zur Quelle: lto.de

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