ADCADA GmbH: Insolvenzgericht setzt vorläufigen Gläubigerausschuss ein

Das Insolvenzgericht Rostock setzt einen dreiköpfigen Gläubigerausschuss ein. Mit Sascha Borowski, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht von der Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp, bestellt das Gericht einen erfahrenen Experten zum Mitglied des Gläubigerausschusses.

ADCADA GmbH: Insolvenzgericht setzt vorläufigen Gläubigerausschuss ein

Das Insolvenzgericht Rostock setzt einen dreiköpfigen Gläubigerausschuss ein. Mit Sascha Borowski, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht von der Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp, bestellt das Gericht einen erfahrenen Experten zum Mitglied des Gläubigerausschusses.

Welche ADCADA-Gesellschaften sind insolvent?
Adcada GmbH
Adcada.capital GmbH
Adcada.fashion GmbH
Adcada.finance GmbH
Adcada.immo GmbH
Adcada.marketing GmbH & Co. KG
Adcada.shop GmbH & Co. KG
Outlet.fashion GmbH & Co. KG
FASHION.ZONE GmbH & Co. KG

Ziel des vorläufigen Gläubigerausschusses
Der vorläufige Gläubigerausschuss ist ein unabhängiges Kontrollorgan im Insolvenzverfahren. Die Mitglieder dieses Organs unterstützen den (vorläufigen) Insolvenzverwalter im Rahmen seiner Tätigkeit. Zudem überwacht der Ausschuss (als Kontrollorgan) den (vorläufigen) Insolvenzverwalter.

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Zur Quelle: anwalt.de
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