Das Insolvenzgericht Rostock setzt einen dreiköpfigen Gläubigerausschuss ein. Mit Sascha Borowski, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht von der Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp, bestellt das Gericht einen erfahrenen Experten zum Mitglied des Gläubigerausschusses.
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FASHION.ZONE GmbH & Co. KGZiel des vorläufigen Gläubigerausschusses
Zur Quelle: anwalt.de
Der vorläufige Gläubigerausschuss ist ein unabhängiges Kontrollorgan im Insolvenzverfahren. Die Mitglieder dieses Organs unterstützen den (vorläufigen) Insolvenzverwalter im Rahmen seiner Tätigkeit. Zudem überwacht der Ausschuss (als Kontrollorgan) den (vorläufigen) Insolvenzverwalter.