Zu Beginn der Corona-Krise war es eine Sofortmaßnahme der Bundesregierung zur Stützung der Wirtschaft: Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sollte besonders Unternehmen aus Tourismus, Messe und Handel helfen, die pandemiebedingte Ausfallzeit zu überstehen. Für den Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit läuft diese Regelung zum 30. September 2020 aus.
Koblenz. Die rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern (IHKs) raten Unternehmer/innen sich über die Chancen eines Insolvenzverfahrens zu informieren.
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